Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Rechnungsabschluss, Finanzierungspläne für o.HH. und ao.HH, mittelfristige Finanzierungspläne, Vermögensverwaltung, Inventarverzeichnis, Kontrollausschuss, Betriebsleiter (Wasser, Kanal, Müll), Versicherungen, Kosten- Leistungsrechung, FF-Angelegenheiten
Finanzverwalter
Neben zahlreichen Aufgaben ist der Finanzverwalter für die Abwicklung von außerordentlichen Vorhaben (Rechnungen, Förderungen etc.) verantwortlich. Außerdem sind in diesem Bereich verschiedene Finanzstatistiken zu erstellen.
Voranschlag
Verantwortlich für die beschlussreife Vorbereitung von Voranschlägen, Nachtragsvoranschlägen, sowie dem jährlich zu erstellendem Rechnungsabschluss der Gemeinde. Die diesbezüglichen Bestimmungen finden sich in der Gemeindehaushaltsordnung.
Kontrollausschuss
Die Schriftführung bei den mindestens 4x jährlich stattfindenden Sitzungen des Kontrollausschusses erfolgt durch den Finanzverwalter.
Betriebsleiter
Neben den Agenden als Finanzverwalter ist der Bedienstete auch noch Betriebsleiter für die sogenannten Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit. Diese umfassen derzeit die Gebührenhaushalte Wasser, Kanal, Müll sowie die Miethäuser.