Vorschreibung erfolgt gem. Kärntner Tourismusabgabegesetz.

Die Höhe der Vorschreibung wird aus dem Umsatz des zweitvorangegangenen Jahres (Bekanntgabe alljährlich mittels Formular) ermittelt.

Je nach Tätigkeit erfolgt eine Einstufung in die jeweilige, vom Gesetz vorgegebene Abgabengruppe (z.B. Beherbergungsbetriebe - Gruppe A, Lebensmittelhandel – Gruppe C).

Die Höhe der Abgabe beträgt für die Abgabepflichtigen (in Promille) ihres in Kärnten im zweitvorangegangenen Jahr erzielten abgabepflichtigen Umsatzes:

für die Abgabepflichtigenin Gemeinden mit Nächtigungen
bis zu 4040 bis 80über 80
Abgabegruppe A 3,58 ‰ 3,78 ‰ 3,98 ‰
Abgabegruppe B 2,18 ‰ 2,30 ‰ 2,41 ‰
Abgabegruppe C 1,15‰ 1,22 ‰ 1,28 ‰
Abgabegruppe D 0,71 ‰ 0,76 ‰ 0,79 ‰
Abgabegruppe E 0,58 ‰ 0,60 ‰ 0,64 ‰
Abgabegruppe F 0,38 ‰ 0,41 ‰ 0,43 ‰
Abgabegruppe G 0,29 ‰ 0,31 ‰ 0,32 ‰


mindestens jedoch € 16,35.